Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Werbung-Braun

 

1.        Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Werbung-Braun und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn Werbung-Braun nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt.
  2. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform

2.        Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend
  2. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

3.        Bestellungen, Genehmigungen, Statik

  1. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
  2. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung.
  3. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.

4.        Preise

  1. Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor.
  2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Liefer- Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.

5.        Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen

  1. Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.
  2. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.
  3. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.
  4. Bitte prüfen Sie vor allem Rechtschreibung, Adressen, Maße und Farbangaben etc. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler die bei der Überprüfung der Entwürfe von Ihnen Übersehen wurden.
  5. Bei nachträglich gewünschten Änderungen, nach Auftragsausführung gehen die Änderungskosten zu Lasten des Auftraggeber
  6. Farbabweichungen zu vom Kunden erbrachten Farbmustern sind möglich, insbesondere bei unterschiedlichen, Druckarten (Offsetdruck, Digitaldruck), Materialien und Beschaffenheit (z.B. HKS Ton-zu RAL-Ton, Glanz oder Matt). Im kostengünstigen Digitaldruck können auch bei Nachbestellungen Farbabweichungen auftreten.
  7. Material, das vom Kunden geliefert wird (z.B. zu beschriftende Schilder oder Textilien) wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet oder weiterverarbeitet. Es wird jedoch von uns keinerlei Garantie für vom Kunden gelieferte Ware übernommen.

6.        Entwürfe, Schutzrechte

  1. Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Logos, Reinzeichnungen, Daten, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
  2. Entwürfe sind Geistig geschütztes Eigentum von Werbung-Braun. Sollte beim nicht zustande gekommenen Auftrag gleiche oder ähnliche Entwürfe verwendet werden, behalten wir uns vor Entwurf- Ausarbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
  3. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
  4. Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern nichtzugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibunszwecken verwendet werden.
  5. Werbung-Braun kann von Ihren Entwürfen geringfügig abweichen, wenn aus technischen Gründen Änderungen vorgenommen werden müssen. Hierzu braucht Werbung-Braun nicht die Zustimmung des Auftraggebers.
  6. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Ein Versand der von uns erstellten Layout-/Druckdaten findet nicht statt.
  7. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
  8. Wir übernehmen keine Haftung für vom Kunden gelieferte Originale. Eventuelle Sicherungskopien von Daten oder Originalzeichnungen etc. hat der Kunde selbst zu erbringen.
  9. Nutzungsrechte können dem Auftraggeber gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers über.
  10. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Dateien, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

7.        Liefertermine

  1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

8.        Lieferverzögerungen

  1. Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben.
  2. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
  3. Arbeiten im Freien können sich durch Witterungsverhältnisse (Sonneneinstrahlung, Hitze, Kälte, Sturm, Wind, Regen, Hagel, Frost, Schnee etc.) verzögern.

9.        Montage

  1. Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
  2. In unseren Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. In den in unserem Angebot angegebenen Montagepreisen sind eventuell anfallende Kosten für Gerüste oder Hebewerkzeuge und etwaige Fremdleistungen, wie z.B. Maurer, Verputzer, Fundament, Abdichtungsarbeiten, oder die Elektroinstallation nicht enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Größere Buchstaben und Graphiken und Bilder, dürfen aus technischen Gründen geteilt werden.
  5. Zusätzlich anfallende Arbeiten, wie die Demontage alter Beschriftungen, Reinigung des Fahrzeuges oder Untergrundes werden nach Zeitaufwand berechnet.
  6. Wir sind berechtigt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, auf allen von uns gelieferten Waren, unser Firmenlogo anzubringen. Auf Drucksachen, Schilder, Fahrzeuge, Außenwerbungen etc. befindet sich dieses am Rand. Die Größe hierfür wird entsprechend der Größe des Objekts gewählt.
  7. Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Fotos und Beleg-Exemplare zu Anschauungs- und Werbezwecken zu verwenden

10.     Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.

11.     Zahlungsbedingungen

  1. Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, immer innerhalb von 8 Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen.
  2. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nur bei Barzahlung gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert.
  3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten.
  4. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
  5. Für Kostenvoranschläge werden 25.-€ in Rechnung gestellt, die bei Auftragserteilung der Rechnung gutgeschrieben werden.
  6. Rechnungen von Neukunden sind nach Erhalt der Ware / Auslieferung des Fahrzeugs etc. sofort in Bar zahlbar.
  7. Bei Auftragswerten über 500.-€ sind 50% bei Auftragserteilung und 50% nach Fertigstellung zahlbar.

 

12.     Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand.
  2. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten.
  3. Für mitgebrachte Textilien (z.B. T- Shirts Trikots, Regenjacken etc.) lackierte Schilder, Platten etc. kann keinerlei Gewähr für das Textil, die Haftung der Beschriftung bzw. des Untergrundes übernommen werden.
  4. Der Hitzebedingte Abdruck der Bügelpresse stellt keinen Mangel dar.
  5. Fahrzeuge werden grundsätzlich vom Auftraggeber angeliefert und abgeholt. Sollte ein Fahrer der Fa. Werbung-Braun das Fahrzeug führen, übernimmt diese keinerlei Haftung für event. entstandene Schäden. Haftbar hierfür ist der Fahrzeughalter bzw. der Auftraggeber.
  6. Selbstverständlich werden Fahrzeuge etc. gereinigt aber nicht Poliert angeliefert. Frisch Lackierte Fahrzeuge, Schilder oder Platten, können erst nach 6 Wochen Aushärtungszeit beklebt werden. Sollte dies auf Wunsch oder Termindruck nicht eingehalten werden, übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Haftung der Beschriftung.
  7. Entstehende Kosten für die Reinigung des Fahrzeugs etc. können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  8. Entstandene Schäden an gebrauchten Leuchtwerbeanlagen und Schildern, die durch Neubeschriftung, Montage, Demontage oder Transport entstanden sind, werden nicht von der Fa. Werbung-Braun ersetzt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  9. Bei Fahrzeugbeschriftungen und Sonnenschutzfolien muss die Folie teilweise auf dem Lack oder den Scheiben geschnitten werden. Dieses kann zu Oberflächenverletzungen führen.
  10. In unserer Obhut befindliches Eigentum des Kunden (z.B. zu beschriftende Fahrzeuge) wird nach bestem Wissen und Gewissen behandelt und beaufsichtigt, genießt aber keinerlei Versicherungsschutz. Dies gilt auch für im Auftrag des Kunden zu überführendes Eigentum.

 

13.     Gewährleistung

  1. Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
  2. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Von Werbung-Braun genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien, etc.) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller. Diese Angaben sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

 

14.     Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch, Schutzgebühr

  1. Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
  2. Für Angebote der Fa. Werbung-Braun, für welche auf Wunsch des Auftraggebers Layout entwürfe oder sonstige geistige Entwürfe gefertigt werden, wird bei Nichtzustandekommen eines Vertrages eine Schutzgebühr von 60 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe fällig.

 

15.     Archivierung, Datenschutz

  1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

 

17.     Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in 52224 Stolberg.
  2. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eschweiler.

 

18.     Abwehrklausel

  1. Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

19.     Schlussbestimmungen

  1. Individual Abreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

 

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